Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Berechnungsgrundlage
Für die Berechnung der Küchenleistung (Anzahl der Menüs) gilt die von Ihnen, 3 Tage vor Veranstaltung, durchgegebene Personenzahl. Sämtliche Speisen werden eigens für Ihre Veranstaltung frisch zubereitet.
 
2. Fremdwaren
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken bedarf der Zustimmung unseres Hauses. Hierfür wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Für angelieferte Kuchen und Torten wird ein Gedeck-Preis von € 4,20 berechnet.
Bei Eigen-Weinen oder Eigen-Sekt wird Kork-Geld in Höhe von € 16,00 pro Flasche in Rechnung gestellt.

 
3. Rückstell-Proben
Aus hygienischen Sicherheitsgründen sind wir verpflichtet, bei Veranstaltungen, bei denen unsere Gäste eigene Kuchen oder andere Speisen mitbringen, eine Warenprobe von den mitgebrachten Speisen zurückzustellen.
 
4. Nachtzuschlag
Bei Veranstaltungen, die sich nach 01.00 Uhr ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Service-/ Nachtzuschlag für jede angefangene Stunden von € 50,00.
 
5. Musik
Musikdarbietungen können wir nur begrenzt, und auf Anfrage in unserem Hause gestatten. Die dafür anfallenden GEMA- Gebühren werden an Sie weiterberechnet.
 
6. Preisangabe
Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Nebenleistungen wie Blumendekorationen, Sonderdrucke von Menükarten oder andere Dienstleistungen werden extra berechnet.

7. Rechnung / Zahlungsfrist

Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ohne Abzug – rein netto – zahlbar.
Je nach Art und Größe der Veranstaltung berechnen wir eine Anzahlung von 50% des geschätzten Verzehrumsatzes, welche 14 Tage vor Veranstaltungstermin fällig ist.



Stand: 26. Januar 2015. Druckfehler und Änderungen sind vorbehalten